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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Vertrag für individuelles Coaching

Stand: 01. Oktober 2023

 

§ 1 Anwendungsbereich der AGB

  1. Die folgenden AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Svenja Reiniger - nachfolgend “Coachin” genannt - und der Auftrag gebenden Seite im Sinne eines Dienstleistungsvertrags gem. der §§ 611 ff. BGB - im folgenden Vertrag genannt -, sofern zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. 

  2. Die Auftrag gebende Seite können sein: Privatpersonen, die selbst ein individuelles Coaching in Anspruch nehmen möchten - im folgenden Klient*in genannt - oder auch Unternehmen, Organisationen und Institutionen, die individuelle Coachings für Mitarbeiter*innen beauftragen - im folgenden Auftraggeber*in genannt.

  3. Der Vertrag kommt zustande, wenn der/die Klient*in oder Auftraggeber*in das Angebot der Coachin durch schlüssiges Handeln (also durch Unterschrift, schriftlich per Mail oder postalisch oder persönliche Absprache) annimmt.

 

§ 2 Inhalt und Zweck des Vertrages

  1. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen, basierend auf den zwischen der Coachin und dem/der Klient*in bzw. der Auftraggeber*in geführten vorbereitenden Gespräche, nicht jedoch die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet die Coachin nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Empfehlungen und Stellungnahmen können keinesfalls unternehmerische Entscheidungen ersetzen.

  2. Die Coachin erbringt ihre Dienste in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Ausübung des systemischen Coachings unter Achtung eventueller Einschränkungen und Verbote anwendet. Ein Erfolg der Methoden und Interventionen wird weder in Aussicht gestellt noch garantiert.

 

§ 3 Mitwirkung des/der Klient*in

  1. Coaching ist ein freiwilliger, selbstverantwortlicher Prozess, der aktives Mitwirken erfordert. Die Coachin steht dem/der Klient*in als Prozessbegleiterin zur Seite. Aber nur der/die Klient*in kann die tatsächliche Veränderungsarbeit leisten, die vor allem zwischen den Coaching-Sitzungen stattfindet. Grundvoraussetzung ist daher die Bereitschaft seitens der Klient*in Reflektionsarbeit zu leisten und sich mit Situationen auseinanderzusetzen.

  2. Der/die Klient*in bestätigt mit der Beauftragung, die Fähigkeit zur Selbstreflexion sowie seine/ihre Handlungsfähigkeit und psychische Gesundheit. Die Dienstleistungen der Coachin sind keine psychotherapeutische oder medizinische Therapie und ersetzen diese auch nicht. Die Coachin grenzt sich klar von der Rolle einer Therapeutin ab.

  3. Zu einer aktiven Mitwirkung kann der/die Klient*in nicht verpflichtet werden. Die Coachin ist jedoch berechtigt, das Coaching abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn seitens des/der Klient*in erforderliche Auskünfte zur Auftragsklärung unzutreffend oder lückenhaft sind oder Methoden und Interventionen vereitelt und Inhalte abgelehnt werden.

  4. Der/die Klient*in erkennt an, dass er/sie während des gesamten Zeit der Zusammenarbeit über alle Sitzungen hinweg und auch zwischen einzelnen Sitzungen sowie nach Beendigung der Beauftragung in vollem Umfang selbst für seine/ihre körperliche und geistige Gesundheit verantwortlich ist.

  5. Alle Schritte und Maßnahmen, die der/die Klient*in während der gesamten Beauftragung durchführt oder umsetzt, liegen ausschließlich in seinem/ihrem Verantwortungsbereich.
     

§ 4 Honorar und Rechnungsstellung 

  1. Für die vereinbarten Dienste hat die Coachin einen Honoraranspruch. Die Honorare werden individuell zwischen der Coachin und dem/der Klient*in bzw. Auftraggeber*in vereinbart.

  2. Sofern nicht anders vereinbart, sind die Honorare jeweils sofort und ohne Abzug fällig.

  3. Vereinbarte Termine sind verbindlich. Sollte ein vereinbarter Termin nicht in Anspruch genommen und abgesagt werden, ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars zu begleichen. Die Zahlungsverpflichtung entfällt, wenn 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin wegen eines wichtigen Grundes abgesagt wurde. Als wichtige Gründe gelten insbesondere Erkrankung oder Unfall des/der Klient*in sowie von Familienangehörigen. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen wird das volle Honorar fällig.

 

§ 5 Vertraulichkeit des Coachings

  1. Die Coachin sichert Verschwiegenheit zu und verpflichtet sich, über sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen privaten oder geschäftlichen Angelegenheiten sowie persönliche Verhältnisse Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung beginnt mit der Auftragsklärung und besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. 

  2. Auch gegenüber Auftraggeber*innen sowie weitere Dritte ist die Coachin nicht auskunftspflichtig oder -berechtigt. Es sei denn es liegt eine ausdrückliche Zustimmung der/des Klient*in vor.

  3. Vertrauliche Informationen werden ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Zielsetzungen und des Auftrages zur Durchführung der Coachings zwischen den Vertragsparteien verwendet.

  4. Die Coachin verpflichtet sich, persönliche Mitschriften aus den einzelnen Sitzungen sowie schriftliche Information, die ihr vertraulich und persönlich ausgehändigt wurden, geschützt vor dem Zugang Dritter zu verwahren.

  5. Die Coachin fertigt während des Coachings Notizen an. Diese dienen allein der Coachin zur Erbringung der Dienstleistungen. Es besteht kein Anspruch, dass der/die Klient*in oder Auftraggeber*in Einsicht in diese Mitschriften erhält.

  6. Zudem ist die Coachin berechtigt die erbrachten Leistungen in einer Handakte oder elektronischen Klient*innen-Datei zu dokumentieren. Mit Beauftragung stimmt der/die Klient*in bzw. Auftraggeber*in dieser Verarbeitung zu. Dem/der Klient*in steht grundsätzlich zu, Einsicht in diese Aufzeichnung zu erhalten; eine Herausgabe ist jedoch nicht möglich.

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§ 8 Kündigung und Rückforderungen

  1. Die Coachin ist berechtigt, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder die Zusammenarbeit zu beenden; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Anliegen geht, welche die Coachin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht begleiten kann oder darf oder welche sie in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt ein möglicher Honoraranspruch der Coachin für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen erhalten.

  2. Sofern nicht anders vereinbart, kann der Vertrag von beiden Vertragsparteien jederzeit fristlos gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

  3. Bei Austritt aus dem Vertrag kann von der/dem Klient*in oder Auftraggeber*in kein Recht abgeleitet werden, gezahlte Honorare zurückzufordern. Zudem besteht die Zahlungsverpflichtung für bis dahin geleistete und noch nicht abgerechnete Dienstleistungen.

  4. Ebenso bleiben von den/der Klient*in unentschuldigt nicht wahrgenommene Coaching-Sitzungen Gegenstand der Honorarrechnung.
     

 

§ 10 Datenschutz

Die Coachin ist berechtigt, die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen im Rahmen des Vertragszwecks zu verarbeiten, zu speichern oder durch Dritte verarbeiten und speichern zu lassen. Darüber hinaus gilt die Datenschutzerklärung.
 

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt. 

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